Förderung Rollläden 2026 in Bayern: BAFA-Zuschuss bis zu 20 % mit iSFP
Sie möchten Rollläden, Raffstores oder Fenstermarkisen nachrüsten und möchten wissen, ob dafür 2026 in Bayern eine Förderung möglich ist? Dann ist dieser Ratgeber genau richtig. Hier erfahren Sie verständlich, welche Maßnahmen unter den sommerlichen Wärmeschutz fallen, wie der BAFA-Zuschuss funktioniert, wann der iSFP-Bonus den Fördersatz erhöht und welche Schritte Eigentümer vor Antrag, Auftrag und Montage beachten sollten.
MRG Geck Rollobau unterstützt private Eigentümer, Modernisierer und Bauherren in Röttenbach, Erlangen, Herzogenaurach, Höchstadt an der Aisch, Forchheim und Umgebung bei der Auswahl passender Sonnenschutzlösungen – von Rollläden über Raffstoren bis zu maßgefertigten Markisen.
Wie viel Förderung ist 2026 für Rollläden und Sonnenschutz in Bayern möglich?
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist 2026 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude ein Zuschuss von 15 Prozent möglich. Liegt für das Haus zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan vor und ist die konkrete Maßnahme dort enthalten, kann der Fördersatz um weitere 5 Prozentpunkte steigen. So sind im besten Fall bis zu 20 Prozent Zuschuss erreichbar. Für viele Eigentümer ist das besonders interessant, wenn ohnehin eine Modernisierung ansteht und außenliegender Sonnenschutz nicht nur Komfort, sondern auch wirksamen sommerlichen Wärmeschutz bringen soll.
Ebenso wichtig ist der Kostenrahmen: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Die förderfähigen Ausgaben betragen im Programm BEG EM grundsätzlich 30.000 Euro je Wohneinheit. Ist die Maßnahme Bestandteil eines iSFP, kann sich dieser Rahmen auf 60.000 Euro je Wohneinheit erhöhen. Das macht deutlich, warum sich eine gute Planung gerade bei mehreren Maßnahmen lohnen kann. Wer also Rollläden, Raffstores oder Fenstermarkisen als Teil einer größeren Sanierung denkt, sollte das Thema Förderung von Anfang an mit einplanen.
15 % Basisförderung
Die reguläre Zuschusshöhe für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
+ 5 % iSFP-Bonus
Zusätzliche Prozentpunkte, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan enthalten ist.
Mehr Planungssicherheit
Wer früh plant, vermeidet typische Fehler bei Reihenfolge, Vertrag und Antragszeitpunkt.
Welche Rollläden, Raffstores und Markisen sind förderfähig?
Förderfähig sind im Bereich sommerlicher Wärmeschutz insbesondere außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Dazu zählen je nach Ausführung Fensterläden und Rollläden, Jalousien und Raffstores sowie bestimmte Markisen. Bei Markisen ist wichtig, dass sie in der Regel parallel zum Fenster in der thermischen Gebäudehülle verlaufen. Innenliegende Lösungen oder rein dekorative Beschattung reichen für diese Förderung im Regelfall nicht aus.
In der Praxis heißt das: Nicht jedes Produkt ist automatisch förderfähig, aber viele moderne Systeme passen sehr gut in das Programm, wenn sie fachgerecht ausgewählt und dokumentiert werden. Genau an dieser Stelle ist die Kombination aus Herstellerwissen, Fachbetrieb und Energieeffizienz-Experte besonders wertvoll. WAREMA beschreibt auf den eigenen Seiten ebenfalls, dass Rollläden, Außenjalousien beziehungsweise Raffstoren sowie Fenstermarkisen im Kontext der BEG-Förderung relevant sein können. Für Eigentümer bedeutet das: Die Produktwelt passt grundsätzlich, die konkrete Förderfähigkeit muss aber sauber auf das Objekt, die Einbausituation und den Antrag abgestimmt werden.
Warum außenliegender Sonnenschutz energetisch sinnvoll ist
Der große Vorteil von außenliegenden Systemen ist einfach erklärt: Die Sonneneinstrahlung wird bereits vor der Glasscheibe abgefangen. Das hilft im Sommer dabei, Räume weniger stark aufzuheizen. Je nach Lage, Fensterfläche und Nutzung kann das nicht nur den Wohnkomfort steigern, sondern auch den Bedarf an aktiver Kühlung reduzieren. Zusätzlich verbessern viele Systeme Sichtschutz, Blendungsschutz, Privatsphäre und je nach Ausführung auch Einbruchhemmung oder Schallschutz. Damit ist außenliegender Sonnenschutz für viele Bestandsgebäude in Bayern nicht nur eine Komfortmaßnahme, sondern ein sinnvoller Modernisierungsschritt.
Voraussetzungen für die Förderung in Bayern
Die Förderung läuft nicht über ein separates bayerisches Sonderprogramm für private Rollläden, sondern in erster Linie über die bundesweite BEG-Förderung. Für Eigentümer in Bayern gelten dabei vor allem diese Voraussetzungen:
- Das Gebäude ist ein Bestandsgebäude, dessen Bauantrag oder Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
- Die Maßnahme muss unter den förderfähigen Bereich sommerlicher Wärmeschutz fallen.
- Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste einzubinden.
- Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
- Der Vertrag mit dem Fachunternehmen muss korrekt gestaltet sein, in der Praxis mit Fördervorbehalt.
Gerade die Reihenfolge ist für viele Eigentümer der entscheidende Punkt. Wer zuerst ohne passende Klausel beauftragt und danach erst an Förderung denkt, riskiert den Anspruch. Deshalb ist eine frühe Abstimmung mit Fachbetrieb und EEE sinnvoll. MRG Geck Rollobau kann hier im Vorfeld die produktbezogene Beratung übernehmen, während der Energieeffizienz-Experte die förderrelevante Einordnung und die technische Projektbeschreibung begleitet.
Der Ablauf: Schritt für Schritt vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung
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Beratung und Produktauswahl
Am Anfang steht die Frage, was am Gebäude technisch und funktional am besten passt: klassischer Rollladen, flexibler Raffstore oder Fenstermarkise. Entscheidend sind dabei Sonnenlage, Fenstergröße, Architektur, Bedienkomfort und gewünschte Wirkung im Alltag.
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Energieeffizienz-Experten einbinden
Für die Gebäudehülle ist der EEE unverzichtbar. Er prüft die Maßnahme, ordnet sie fördertechnisch ein und erstellt die notwendigen Unterlagen wie die Technische Projektbeschreibung.
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Angebot und Vertrag mit Fördervorbehalt
Das Angebot des Fachunternehmens dient als Grundlage. Der Vertrag muss so gestaltet sein, dass die Förderlogik eingehalten wird. Dadurch bleibt die Reihenfolge sauber und der Antrag sicher vorbereitet.
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BAFA-Antrag online stellen
Erst jetzt wird der Zuschuss online beantragt. Wichtig ist: Die eigentliche Umsetzung beginnt erst nach korrekter Antragstellung innerhalb der geltenden Regeln.
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Montage und fachgerechte Ausführung
Nach Bewilligung oder im Rahmen der zulässigen Vorgehensweise erfolgt die Montage. Gute Planung zahlt sich hier doppelt aus: technisch und förderseitig.
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Nachweis und Auszahlung
Nach Abschluss wird der Technische Projektnachweis erstellt und der Verwendungsnachweis eingereicht. Anschließend erfolgt die Zuschussauszahlung.
Gibt es in Bayern zusätzliche Förderungen?
Für private Eigentümer ist die bundesweite BAFA-Förderung meist der wichtigste Weg. Ein landesweit bekanntes bayerisches Förderprogramm nur für private Rollläden, Raffstores oder Fenstermarkisen steht dabei nicht im Mittelpunkt. Relevant können aber kommunale Programme, städtische Sanierungsgebiete oder spezielle lokale Förderungen sein. Deshalb lohnt sich vor größeren Projekten immer ein kurzer Blick auf die Gemeinde oder Stadt, vor allem wenn das Gebäude in einem Sanierungsgebiet liegt oder weitere Maßnahmen an der Fassade geplant sind.
Für größere Wohngebäude oder besondere Konstellationen können daneben andere Programme interessant werden. Für das typische Einfamilienhaus oder die klassische Nachrüstung am selbstgenutzten Bestandsgebäude ist der Fokus in der Praxis aber klar: BEG-Zuschuss prüfen, iSFP nutzen, kommunale Ergänzungen mitdenken.
BAFA, KfW oder Steuerbonus – was passt besser?
Viele Eigentümer möchten nicht nur wissen, ob eine Förderung möglich ist, sondern auch, welcher Weg wirtschaftlich am sinnvollsten ist. Der BAFA-Zuschuss ist attraktiv, weil er als direkter Zuschuss gedacht ist und bei vorhandenem iSFP besonders stark werden kann. Wer eine Finanzierung braucht, kann zusätzlich den KfW-Ergänzungskredit 358/359 prüfen. Für selbstgenutzte Immobilien ist außerdem der Steuerbonus nach § 35c EStG eine Alternative.
Wichtig ist jedoch: Für dieselbe Maßnahme ist eine doppelte Förderung nicht beliebig kombinierbar. Genau deshalb sollte schon vor der Auftragserteilung entschieden werden, welcher Förderweg zur eigenen Situation passt. Wer eine klare, planbare Auszahlung bevorzugt, fährt mit dem BAFA-Zuschuss häufig gut. Wer steuerlich anders aufgestellt ist, sollte den Steuerbonus gegenrechnen. Auf einer guten SEO-Seite reicht hier eine klare Einordnung – die Detailentscheidung erfolgt dann im Beratungsgespräch.
Checkliste: Das sollten Sie vor dem Antrag prüfen
- Ist das Gebäude bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt?
- Handelt es sich um außenliegenden Sonnenschutz und nicht nur um eine innenliegende Lösung?
- Passt das gewünschte System fachlich zu Rollladen, Raffstore oder förderfähiger Fenstermarkise?
- Wurde ein Energieeffizienz-Experte eingebunden?
- Ist die Maßnahme eventuell im individuellen Sanierungsfahrplan enthalten?
- Wurde noch nicht zu früh ohne Fördervorbehalt beauftragt?
- Sind Angebot, Vertrag und Produktbeschreibung sauber vorbereitet?
- Wurde geprüft, ob es in der Gemeinde zusätzliche Programme gibt?
Sie möchten wissen, welche Lösung zu Ihrem Haus passt?
MRG Geck Rollobau berät Sie persönlich zu Rollläden, Raffstoren und Markisen in Röttenbach und Umgebung. Sie erhalten eine Einschätzung zur passenden Lösung, zur Einbausituation und dazu, welche Vorbereitung für die Förderung sinnvoll ist.
Häufig gestellte Fragen zur Förderung Rollläden 2026 in Bayern
Sind Rollläden in Bayern 2026 grundsätzlich förderfähig?
Ja, sie können förderfähig sein, wenn sie als außenliegende Sonnenschutzeinrichtung die Anforderungen der BEG-Einzelmaßnahme für sommerlichen Wärmeschutz erfüllen. Entscheidend ist immer die konkrete Ausführung und der korrekte Antrag.
Gibt es 20 Prozent Zuschuss ohne iSFP?
Nein. Ohne individuellen Sanierungsfahrplan liegt der Fördersatz regulär bei 15 Prozent. Bis zu 20 Prozent sind nur mit iSFP-Bonus möglich.
Ist ein Energieberater Pflicht?
Für diese Maßnahme an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten in der Regel erforderlich. Das ist ein zentraler Punkt in der Antragslogik.
Kann ich auch Raffstores oder Fenstermarkisen fördern lassen?
Ja, wenn die technischen und förderrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Gerade Raffstores und bestimmte außenliegende Markisen sind im Kontext sommerlicher Wärmeschutz besonders relevant.
